Kooperationsrichtlinie und - anträge

Kooperation

Als politische Stiftung und Bildungswerk sind wir an Satzung, rechtliche Bedingungen und inhaltliche Schwerpunktsetzung gebunden. In diesem Rahmen sind Kooperationsprojekte möglich.

Kooperationsprojekte müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Politische Bildung in Thüringen
- Themenrelevanz für Thüringen
- überwiegend für Teilnehmer/innen aus Thüringen, Alter ab 16 Jahre
- zeitlich begrenzt und öffentlich.

Bitte stellen Sie Ihre Kooperationsanfrage rechtzeitig, mindestens 6 Monate vor Projektbeginn.
Zur Antragstellung sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts berechtigt.
Die Förderung politischer Bildungsarbeit erfolgt grundsätzlich in Form von Kooperation.
Eingereichte Anträge müssen eine Projektbeschreibung, den geplanten zeitlichen Ablauf, eine Kosten- und Finanzierungsplanung sowie Informationen über die/den AntragstellerIn enthalten.

Bitte prüfen Sie anhand des Antragsleitfadens genau, ob Sie oder Ihr geplantes Projekt für eine Kooperation infrage kommen.

Bei Fragen können Sie gerne telefonisch (0361-555 32 57) oder formlos per Email (info@boell-thueringen.de) Kontakt mit uns aufnehmen.

Vom 01. - 31. Dezember finden keine Kooperationsveranstaltungen statt. Abrechnungsschlusstag ist der 30. November. Danach werden keine Belege mehr anerkannt.

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